Singapur
WETTER & KLIMA
In Singapur herrscht ganzjährig tropisches Klima. Da Singapur direkt am Meer liegt, sind die Temperaturen jedoch meist erträglich. Die durchschnittlichen Tagestemperaturen liegen bei etwa 32°C, nachts gehen diese auf etwa 24°C zurück. Die Luftfeuchtigkeit liegt im jährlichen Durchschnitt bei rund 84%.
Das ganze Jahr über ist mit kurzen, heftigen Regenschauern zu rechnen. Der meiste Regen fällt während des Nordost-Monsuns in den Monaten November bis Januar.
Beste Reisezeit
Sehr beliebt sind Reisen nach Singapur im Frühjahr.
WÄHRUNG
1 Singapur-Dollar (SGD) = 100 Cents
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 1,51 SGD
(Stand: Februar 2020)
Aktuelles zu COVID-19
Epidemiologische Lage
Singapur ist bisher von COVID-19 mäßig stark betroffen. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Singapur wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Einreise
Die Einreise nach Singapur unterliegt nach wie vor starken Einschränkungen.
Inhaber von Daueraufenthaltstiteln (Permanent Residents) dürfen einreisen. Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln dürfen nach vorheriger Genehmigung durch das Ministry of Manpower (MoM) oder der Immigration and Checkpoints Authority (ICA) einreisen. Die Zuständigkeit, teilweise auch anderer Behörden, richtet sich nach der Art des Aufenthaltstitels. Die Einreise zu Besuchszwecken muss ebenfalls vorab beantragt werden. Details hierzu finden sich auf der Webseite „Safe Travel“ der ICA.
Alle Reisenden müssen vor Antritt der Reise online eine Gesundheitserklärung ausfüllen. Bei Einreise wird ein PCR-Test durchgeführt. Dieser muss vor Einreise gebucht und bezahlt werden. Nach der Einreise muss eine 14-tägige Quarantäne (Stay Home notice, SHN) eingehalten werden, gegen deren Ende ein weiterer verpflichtender PCR-Test auf Kosten des Reisenden durchgeführt wird. Die Quarantäne ist in speziellen kostenpflichtigen SHN-Einrichtungen („dedicated facilities“) zu verbringen, die Kosten sind vom Reisenden zu tragen.
Bei einem Aufenthalt in Großbritannien oder Südafrika innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise, ist die Einreise nur für Singapurer und Permanent Residents möglich. Zu der 14-tägigen Quarantäne kommt eine verpflichtende siebentägige Selbstisolation hinzu.
Die sogenannte „Reciprocal Green Lane“ für zwingend notwendige offizielle Besuche oder Geschäftsreisen wurde mit Wirkung vom 1. Februar 2021 für zunächst drei Monate ausgesetzt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist derzeit nur auf ausgewählten Strecken u.a. von Singapore Airlines Group, Lufthansa, Air France, KLM und Swiss möglich.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten bestehen über diverse kommerzielle Flugverbindungen von und nach Europa. Direktflüge von und nach Deutschland sind derzeit mit Lufthansa und Singapore Airlines möglich.
Beschränkungen im Land
Beim Betreten und Verlassen von Geschäften, Malls, Restaurants und Dienstleistern muss ein „Safe-Entry“-QR-Code zur Registrierung genutzt werden.
Hygieneregeln
Es besteht die generelle Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Nach Singapur ist es möglich mit dem Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Besonderheiten: Es müssen noch genügend Seiten in den Reisedokumenten verfügbar sein. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Singapur benötigt, sofern die Reise nicht über 90 Tage hinaus geht.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitung dauert mindestens 6 Konsulatarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen.
Besonderheit: Bei der Einreise wird eine Aufenthaltsgenehmigung über 90 Tage ausgestellt. Es werden bei jedem Reisenden an der Grenze bei Ein- und/oder Ausreise die Fingerabdrücke digital eingescannt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der singapurischen Einreisebehörde unter http://www.ica.gov.sg.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an das Konsulat in Hamburg, München oder Waiblingen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen. Wenn ein Transitvisum erforderlich ist, wird es bei der Ankunft ausgestellt und hat eine Gültigkeit von 96 Stunden. Dieses ermöglicht den Reisenden, den Flughafen zu verlassen.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Für Singapur sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheit: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise nach Singapur empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Cholera, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass im Reiseziel aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Zika-Virus
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber
Wichtiger Hinweis:
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten ist ohne ärztliche Verschreibung nicht möglich. Für diese muss vor der Reise eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden – bitte planen Sie hierfür genügend Zeit ein. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website der Health Science Authority Singapur unter: https://www.hsa.gov.sg/personal-medication/. Dort können Sie prüfen, welche Medikamente/Inhaltsstoffe genehmigungspflichtig sind und finden ein Antragsformular für die Einfuhrerlaubnis.
Malaysia
Klimatabelle Kuala Lumpur
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 33 | 33 | 34 | 33 | 33 | 33 | 33 | 33 | 33 | 32 | 32 | 32 |
---|
Min. Temperatur °C | 23 | 24 | 24 | 24 | 25 | 24 | 24 | 24 | 24 | 24 | 24 | 24 |
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Sonnenstunden / Tag | 2h | 2h | 2h | 2h | 2h | 3h | 2h | 2h | 2h | 2h | 1h | 1h |
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Regentage | 19 | 17 | 20 | 23 | 20 | 18 | 17 | 19 | 20 | 25 | 27 | 24 |
WETTER & KLIMA
In Malaysia herrscht fast überall immerfeuchtes, tropisches Regenwaldklima mit ganzjährig häufigen Niederschlägen. Die einzige Klimaausnahme findet man ganz im Norden der malaiischen Halbinsel an der Grenze zu Thailand (u.a. auf der Insel Langkawi) und im Nordwesten von Borneo (nördlich von Kota Kinabalu): hier ist tropisches Monsunklima mit einer kurzen Trockenzeit bestimmend.
Die Regen- und Trockenzeiten in Malaysia werden vom Monsun verursacht, der jedoch je nach Landesteil unterschiedlich stark wirksam ist. In der Regenzeit fallen zum Teil enorm hohe Niederschläge, es kann zu Überflutungen kommen. Meistens sind die Regenfälle kurz und kräftig, selten dauern sie den ganzen Tag an.
Die Temperaturen sind in Malaysia im gesamten Jahr hoch. Je nach Höhenlage liegen die Tageshöchstwerte zwischen 22-32 Grad und schwanken ganzjährig nur um wenige Grad. Auch zwischen Tag und Nacht sind kaum Unterschiede wahrnehmbar. Die Luftfeuchtigkeit in Malaysia ist konstant sehr hoch und varriert zwischen 98 % am Morgen und rund 70 % am Nachmittag.
WÄHRUNG
1 Malaysischer Ringgit (MYR) = 100 Sen
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = 4,50 MYR
(Stand: Februar 2020)
Aktuelles zu COVID-19
Epidemiologische Lage
Malaysia ist von COVID-19 weniger betroffen. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malaysia wird aufgrund der Einreise- und Quarantänebeschränkungen abgeraten.
Einreise
Aufgrund des „Recovery Movement Control Order“ (RMCO) gilt ein generelles Einreiseverbot für ausländische Reisende. Diese Regelung schließt auch deutsche Staatsangehörige ein, die einen längerfristigen Aufenthaltstitel für Malaysia innehaben. Davon ausgenommen sind Inhaber folgender Aufenthaltsgenehmigungen: Residence Pass-Talent (PR-T) und ihre Angehörigen, Employment Pass (Kategorien EP I, II und III), Professional Visit Pass (PVP), Dependant Pass für Angehörige von „expatriates“ aller Kategorien, Long Term Social Visit Pass (LT-SVP) für „expatriates“ aller Kategorien, ausländische Hausangestellte von „expatriates“ aller Kategorien. Besatzungen von Schiffen und Flugzeugen, Personal von Öl- und Gas-Unternehmen sowie Diplomaten fallen nicht unter das Einreiseverbot. Vorgenannte Personengruppen müssen bei Einreise eine Genehmigung zur Wiedereinreise der malaysischen Einwanderungsbehörde sowie eine Reisegenehmigung der malaysischen Botschaft im Ausreiseland vorlegen.
Für kurzfristige als auch für langfristige geschäftliche Aufenthalte in Malaysia besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines „One-Stop Center“ (OSC) nach Malaysia einzureisen. Die jeweiligen Anforderungen für das Antragsverfahren richten sich u. a. nach der geplanten Aufenthaltsdauer und sind auf der Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA) zusammengestellt.
In Notfällen und bei einer Einreise aus humanitären Gründen behält sich der Director General der Einwanderungsbehörde (Immigration Malaysia) eine Einzelfallentscheidung vor. Die Einzelfallgenehmigung ist online auf der MYEntry-Plattform der malaysischen Einwanderungsbehörde zu beantragen.
Alle Einreisenden sind verpflichtet, die App „MySejathera“ herunterzuladen, diese zu aktivieren sowie sich spätestens drei Tage vor Ausreise nach Malaysia mithilfe eines QR-Codes zu registrieren. Informationen zu dem Verfahren sowie der dazugehörige QR-Code sind auf der Webseite der nationalen Behörde für den Katastrophenschutz (NADMA) zu finden.
Reisende müssen bei Einreise ein RT-PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Das Testergebnis soll auf Englisch vorliegen oder von einer Übersetzung in die englische Sprache begleitet sein. Einige Fluggesellschaften, die Malaysia anfliegen, verlangen beim Check-In ebenfalls einen negativen PCR-Test.
Ankommende Reisende ohne Symptome und mit Testergebnis müssen sich nach Einreise in eine siebentägige Quarantäne in einer von malaysischen Behörden bestimmten Quarantäneeinrichtung begeben, Reisende, die das vorgeschriebene Testergebnis nicht vorweisen können, aber symptomfrei sind, in eine zehntägige Quarantäne.
Ein kostenpflichtiger RT-PCR-Test erfolgt bei Einreise am Flughafen nur noch für Reisende mit Symptomen. Die Kosten in Höhe von derzeit ca. 53 Euro trägt der Reisende.
Kosten für Unterbringung und Verpflegung während der Quarantäne tragen Reisende, die anhand eines Verpflichtungsschreibens (Letter of Undertaking, LoU) hierzu einwilligen müssen. Derzeit betragen die Kosten pro Person bei siebentägiger Quarantäne ca. RM 2.350 (ca. 475 Euro) und bei zehntägiger Quarantäne ca. RM 3.360 (ca. 680 Euro).
Kreuzfahrtschiffen ist das Anlaufen malaysischer Häfen nicht gestattet.
Durch- und Weiterreise
Grenzübergänge an den Landgrenzen zu den Nachbarländern Thailand, Singapur und Indonesien werden stark kontrolliert und sind teilweise geschlossen. Bei Anreise aus dem Ausland und einem Aufenthalt im Transitbereich auf der malaysischen Halbinsel zum anschließenden Weiterflug nach Borneo (Bundesstaaten Sarawak und Sabah) wird ebenfalls ein PCR-Test durchgeführt. Der Weiterflug wird nur bei einem Negativergebnis gestattet; andernfalls erfolgt die direkte Einweisung in ein staatliches Krankenhaus.
Ein Test für die Ausreise ist von malaysischer Seite nicht notwendig. Jedoch verlangen einige Fluggesellschaften bei der Ausreise für die Zulassung zum Boarding die Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Reiseverbindungen
Malaysia wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Mit kurzfristigen Flugplanänderungen ist grundsätzlich zu rechnen.
Reisen innerhalb Malaysias (sogenannte „interstate travel“) sind nur eingeschränkt möglich.
Beschränkungen im Land
Für Kuala Lumpur sowie die Bundesstaaten Selangor, Johor, Penang, Sarawak und Kelantan gilt eine „Conditional Movement Control Order“ (CMCO).
Für alle anderen Bundesstaaten gilt die „Recovery Movement Control Order“ (RMCO).
Reisen zwischen Distrikten (so genannter „inter district travel“) sind in allen Bundesstaaten außer Sarawak erlaubt. Reisen innerhalb Malaysias zwischen einzelnen Bundesstaaten („interstate travel) bleibt weiterhin grundsätzlich verboten. Nur Fahrten zwischen den Bundesstaaten, in denen die RMCO gilt, sowie zwischen Kuala Lumpur und dem Bundesstaat Selangor sind erlaubt. Zur Durchsetzung dieser Beschränkungen bestehen Straßensperren.
Es kommt immer wieder kurzfristig zu regionalen Einschränkungen wie z.B. Einschränkung der Bewegungsfreiheit (z.B. Fahrten zur Arbeit oder zum Supermarkt), Schließung von Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen oder Beschränkungen von Freizeitaktivitäten (Sperrstunden und Personenbegrenzung in Restaurants, Schließung von Sporteinrichtungen o.a.).
Hygieneregeln
Vor Betreten jeglicher Einrichtungen oder öffentlicher Verkehrsmittel muss eine Registrierung über die App “MySejahtera„ erfolgen. Daneben wird an allen Eingängen zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen die Körpertemperatur gemessen. Es herrscht Maskenpflicht. Abstandsregeln von mindestens einem Meter sind zu beachten.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Nach Malaysia ist es möglich mit dem Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen.
Nicht möglich ist es mit dem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein. Die Reisedokumente müssen darüber hinaus zwei freie unbeschädigte Seiten enthalten.
Hinweis: Bei der Einreise werden Abdrücke beider Zeigefinger genommen. Ausgenommen sind: Kinder unter 12 Jahren, Inhaber von Diplomatenpässen, Besucher bei denen die Abnahme der Fingerabdrücke nicht möglich ist (z.B. ohne Finger), hochrangige Besucher mit vorheriger Zustimmung der Einwanderungsbehörde.
Reisehinweis: Von Reisen in den Osten der Provinz Sabah und auf die angrenzenden Inseln wird dringend abgeraten. Vor Reisen in das Seegebiet zwischen den Süd-Philippinen und Sabah wird gewarnt.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen und Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Malaysia benötigt, sofern der Aufenthalt nicht über 90 Tage hinaus geht.
Besonderheiten: Das Rück- oder Weiterreiseticket und die Bestätigung der gebuchten Unterkunft muss vorhanden sein.
Hinweis: Zur Einreise in die Bundesstaaten Sabah und Sarawak wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 90 Tage gültig ist. Reisende sollten darauf achten, dass ein entsprechender Stempel im Pass angebracht wird.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Frankfurt, Hamburg oder Böblingen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen & Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Außer Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, auf dem internationalen Flughafen Kuala Lumpur ankommen und wieder abfliegen und über ein bestätigtes Rück – bzw. Weiterreiseticket verfügen.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Für Malaysia sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten:
Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig, für alle Personen über 1 Jahr.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Malaysia empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Typhus
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Japanische Encephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Cholera
– Vogelgrippe, bei Exposition in Endemiegebieten
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber
– Haze
– HFMK
Für Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass im Reiseziel aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Zika-Virus
– Chikungunya-Fieber